1.1 Gegenstand des Vertrages sind Lieferungen und Leistungen von SysTec Computer GmbH, Unterlettenweg 1b, 85051 Ingolstadt (nachfolgend „SysTec“). Sie erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Individuelle Vertragsabreden und Leistungsscheine gehen im Kollisionsfall den Regelungen dieser AGB vor.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und SysTec diesen nicht gesondert widerspricht oder die Leistung vorbehaltlos erbringt. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
2.1 Angebote von SysTec sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von SysTec in Textform bestätigt oder SysTec die Bestellung in Textform annimmt oder mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Spätestens gilt der Vertrag mit Annahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden als geschlossen. Die AGB gelten als einbezogen, wenn sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss in Textform übermittelt werden.
2.2 Inhalt und Umfang der von SysTec geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus dem Angebot der SysTec.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 SysTec behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Alle von SysTec angebotenen Lieferungen und Leistungen verstehen sich zuzüglich Installation bei dem Kunden vor Ort sowie der Anfahrten. Sämtliche, nicht im Vertrag enthaltenen Leistungen werden separat verrechnet (siehe Gesonderte Leistungen).
2.6 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet. SysTec kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist, der Kunde eine angemessene Nachfrist in Textform gesetzt hat, die mindestens 14 Kalendertage beträgt, und die Verzögerung von SysTec zu vertreten ist.
2.7 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt sowie bei sonstigen unvorhersehbaren, von SysTec nicht zu vertretenden Ereignissen (insbesondere Störungen der Selbstbelieferung, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Störungen der Energieversorgung). Dauert ein solches Ereignis länger als sechs Wochen an, ist SysTec berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden in diesem Fall erstattet.
2.8 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs richten sich ausschließlich nach den Haftungsregelungen in Ziffer 8 dieser AGB.
3.1 Alle folgenden Leistungen werden neben den im Vertrag stehenden außervertraglichen Leistungen erbracht und nach den jeweils gültigen Stundensätzen gemäß der jeweils aktuellen Preisliste der SysTec abgerechnet:
Die aktuelle Preisliste wird dem Kunden auf Anforderung in Textform zur Verfügung gestellt.
4.1 Vergütung
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, werden sämtliche Leistungen der SysTec zu den j zu den bei Vertragsschluss gültigen Verrechnungssätzen nach tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet. Änderungen der Verrechnungssätze für laufende Dauerschuldverhältnisse erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 4.5. Bei pauschal oder als wiederkehrende Vergütung vereinbarten Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei der SysTec.
4.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SysTec ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.4 Zahlungsverzug und Sicherheiten
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die SysTec berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ist SysTec berechtigt,
4.5 Preisanpassungen
4.5.1 Preisanpassung für Eigenleistungen
Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen (insbesondere Managed Services, Cloud-Leistungen, Monitoring- und Security-Services) kann einmal jährlich an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.
Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen (WZ 62) gegenüber dem Indexstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der letzten Preisanpassung.
Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentualen Verhältnis wie die Indexveränderung und kann sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Senkung der Vergütung führen.
Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, soweit für die betroffene Leistung eine vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit gilt.
4.5.2 Preisanpassung bei Drittanbieter- und LizenzkostenEine gesonderte Indexprüfung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Preisanpassungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, steht dem Kunden grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich der betroffenen Leistung zu.
Dieses Sonderkündigungsrecht besteht jedoch nicht, sofern für die betroffene Leistung eine feste Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
4.5.3 Sonstige KostenänderungenAuch in diesem Fall gilt eine Ankündigungsfrist von 6 Wochen.
5.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von SysTec bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe der jeweiligen Rechnungsendbeträge an SysTec ab.
5.2.1 SysTec ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse vorliegen.
5.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunden auf das Eigentum von SysTec hinweisen und SysTec unverzüglich schriftlich informieren.
5.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von SysTec an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf SysTec zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
5.5 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch SysTec gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.1 Der Vertragspartner wird SysTec zur Ausübung der Dienstleistungsarbeiten, sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeiten ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen.
6.2 Gelten für den Betrieb des Vertragspartners oder den Aufstellungsort der Geräte einschließlich der stationären Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, so wird der Vertragspartner rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
6.3 Auf Anforderung von SysTec stellt der Vertragspartner die aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche zweite Person ohne Kosten für SysTec in seinem Unternehmen zur Verfügung.
6.4 Der Vertragspartner stellt SysTec eine Fernsprechverbindung und die Nutzung vorhandener Übertragungsstrecken zur Erfüllung der Arbeiten kostenlos zur Verfügung.
6.5 Der Vertragspartner ist allein für die regelmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner aktuellen Datenbestände verantwortlich. Er wird im Bedarfsfall zur Rekonstruktion von Daten nach einem Systemausfall mit Datenverlust die gesicherten Daten bereitstellen. SysTec haftet im Falle eines Datenverlustes nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Vertragspartner angefallen wäre; im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 8.
7.1 Der Kunde wurde von SysTec darauf aufmerksam gemacht, dass Hinweise auf den vertraglichen Softwareprodukten über Urheber-, Marken- oder anderer Schutzrechte weder beseitigt, abgeändert, überdeckt noch in sonst. Weise unkenntlich gemacht werden dürfen.
7.2 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. SysTec hat den Kunden auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software sowie der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hingewiesen.
8.1 Gewährleistung bei Werk- und Installationsleistungen
Werden Installations-, Wartungs- oder sonstige Werkleistungen mangelhaft erbracht oder werden durch Mitarbeiter der SysTec schuldhaft Schäden verursacht, wird SysTec die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl nachbessern oder neu erbringen.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder – nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Haftungsregelungen.
8.2 Mitwirkungspflichten und Schadensminderung
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen und alle zur Schadensminderung zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen.
Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, kann dies zu einer entsprechenden Haftungsminderung führen.
8.3 Fremdeingriffe und Gewährleistungsausschluss
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn:
Nachbesserungsarbeiten erfolgen ausschließlich durch SysTec oder durch von SysTec beauftragte Personen. Kosten für Arbeiten durch nicht autorisierte Dritte werden nicht übernommen.
8.4 Hardware-Gewährleistung
Für Hardwareprodukte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit Hersteller Garantien gewähren, erfolgt die Abwicklung nach den jeweiligen Herstellervorgaben.
Ein Vor-Ort-Service ist nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Andernfalls erfolgt die Garantieabwicklung durch Einsendung an SysTec oder direkt an den Hersteller.
8.5 Unbeschränkte Haftung
Die SysTec haftet unbeschränkt:
8.6 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SysTec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.7 Haftungsobergrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung je Schadensfall mit Ausnahme der in Ziffer 8.5 genannten Fälle begrenzt auf die Netto-Jahresvergütung des betroffenen Vertrags, höchstens jedoch auf 250.000 EUR je Schadensfall.
Die Gesamthaftung innerhalb eines Kalenderjahres ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Mehrere Schäden, die auf derselben Ursache beruhen, gelten als ein Schadensfall.
8.8 Ausschluss bestimmter Schadensarten
Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Ziffer 8.5 haftet SysTec nicht für
8.9–8.11 (IT Sicherheit, KRITIS, produktionskritische Anwendungen) bleiben im Übrigen anwendbar und werden durch die vorstehenden Regelungen ergänzt.
8.9 IT-Sicherheit und Cyberrisiken
SysTec erbringt ihre Leistungen unter Anwendung branchenüblicher technischer und organisatorischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik.
Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Ransomware, DDoS, Zero-Day-Exploits oder sonstigen Angriffen Dritter kann technisch nicht gewährleistet werden.
SysTec schuldet keinen absoluten Schutz vor Sicherheitsvorfällen, sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarte Leistung.
Eine verschuldensunabhängige Haftung für Sicherheitsvorfälle ist ausgeschlossen.
8.10 Keine KRITIS- oder Hochverfügbarkeitsgarantie
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Hochverfügbarkeitsarchitektur oder ein Business-Continuity- bzw. Desaster-Recovery-Konzept vereinbart wurde, stellt die bereitgestellte Infrastruktur keine hochverfügbare oder KRITIS-konforme Umgebung dar.
Der Kunde ist bei Betrieb geschäfts- oder produktionskritischer Anwendungen verpflichtet, eigenständig geeignete Redundanz- und Notfallmaßnahmen zu treffen, sofern diese nicht gesondert vereinbart wurden.
8.11 Betrieb produktionskritischer Anwendungen
Betreibt der Kunde ERP-, Warenwirtschafts-, Produktions- oder sonstige geschäftskritische Systeme auf der bereitgestellten Infrastruktur, erfolgt dies in eigener Verantwortung.
SysTec übernimmt keine Garantie für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet SysTec – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Produktionsausfälle oder daraus resultierende mittelbare Schäden.
9.1 SysTec ist als Unternehmen, das im Rahmen seiner Aufgaben mit vertraulichen Daten des Kunden in Berührung kommt, dem Datenschutz verpflichtet. Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Kunden und deren Endkunden, unserer Beschäftigten sowie unserer Lieferanten beachtet und entsprechend angewandt.
9.2 Unsere Beschäftigten und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden.
9.3 Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Missbrauch von Zugangsnummern, Passwörtern usw., die er von SysTec erhält. Ebenso trägt er die Verantwortung für den Missbrauch von Serviceleistungen durch Dritte.
9.5 Soweit SysTec im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO in Textform, der diese AGB ergänzt. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
9.6 SysTec haftet für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Maßgabe der in Ziffer 8 geregelten Haftungsbeschränkungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO, etwas anderes vorsehen.
10.1 Für alle Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ausschließlich die Haftungsregelung gemäß Ziffer 8 dieser AGB; weitergehende oder abweichende Haftungsbeschränkungen werden nicht vereinbart.
11.1 Allgemeines
Die nachfolgenden Beschreibungen geben einen verständlichen Überblick über die einzelnen Produkte und Services der SysTec. Sie stellen keine vollständige technische Spezifikation dar, sondern dienen der Orientierung über Funktionen und Nutzen. Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die jeweiligen Vertragsvereinbarungen.
Alle Leistungen können einzeln oder kombiniert gebucht werden. Sie sind modular aufgebaut und lassen sich flexibel an die Anforderungen Ihres Unternehmens anpassen.
11.2 Produktübersicht – SysTec Services
SysMon – IT-Monitoring
Proaktive und intelligente Überwachung Ihrer IT-Infrastruktur:
SysMon sorgt für einfache, effiziente Überwachung von Servern, Hardwarekomponenten, Anwendungen, Datenbanken und weiteren kritischen Systemen. Durch das kontinuierliche Monitoring werden Störungen erkannt, bevor sie den Betrieb beeinträchtigen, und Sie erhalten transparentes Reporting über Ihre Systeme.
SysPatch – Update- & Patchmanagement
Sichere und datenschutzkonforme Verwaltung aller Systemupdates:
SysPatch übernimmt das komplette Update- und Patchmanagement für Server, Clients und Systeme – inklusive Prüfung, Verteilung und Installation. Dadurch werden Sicherheitslücken geschlossen und Ihre IT-Umgebung stets aktuell gehalten.
Managed Firewall by SysTec
Die Managed Firewall schützt Ihr Netzwerk vor unerwünschten Zugriffen und Cyber-Angriffen. Die Leistung umfasst Einrichtung, Monitoring und Pflege – inklusive regelmäßiger Aktualisierungen und Patching, um Schwachstellen zu vermeiden und das Sicherheitsniveau dauerhaft hochzuhalten.
MDR – Managed Detection & Response
Managed Detection & Response bietet eine moderne Plattform zur Erkennung, Analyse und Abwehr von Sicherheitsbedrohungen. Durch kontinuierliche Überwachung von Endpoints werden Angriffe frühzeitig entdeckt und aktive Abwehrmaßnahmen eingeleitet.
SysPen – Penetration & Sicherheits-Checks
SysPen unterstützt bei der Identifikation von Schwachstellen in Netzwerken und Anwendungen durch professionelle Security-Checks. Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge helfen, Ihre Infrastruktur nachhaltig zu härten.
SysAwareness – IT-Security-Training
Sensibilisieren Sie Ihre Teams für IT-Sicherheit mit praxisnahen Schulungen, E-Learning-Modulen und realistischen Angriffssimulationen – damit potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden.
SysConnect – Remote-Zugriff (Homeoffice/Remote)
Mit SysConnect greifen Mitarbeiter sicher auf ihren Computer bzw. auf Unternehmensressourcen zu – überall dort, wo Internet verfügbar ist. Die Lösung ist SSL/IPsec-verschlüsselt und unterstützt verschiedene Endgeräte und Betriebssysteme.
SysWaaS – WLAN-as-a-Service
Das SysWaaS bietet individuelle, leistungsstarke WLAN-Konzepte inklusive Planung, Ausleuchtung und Betrieb – ideal für Bürogebäude, Lagerhallen, Gastronomie oder öffentliche Bereiche.
SysArchiv – E-Mail-Archivierung
Das SysArchiv speichert Ihre E-Mail-Kommunikation sicher und erfüllt gesetzliche Anforderungen an Aufbewahrung und Nachweisbarkeit.
SysBackUp – Sicheres Backup
SysBackUp schützt Ihre Server und Daten zuverlässig – lokal und in der Cloud – und stellt Wiederherstellungen im Schadensfall sicher.
SysChange – eMail Lösung
SysChange sorgt für konsistente Daten zwischen E-Mails, Kalendern, Kontakten und Aufgaben über alle Endgeräte und Plattformen hinweg – ohne Datenverlust oder Versionierungskonflikte.
SysPhone – Unified Communications & VoIP-Services
SysPhone ermöglicht Telefonie über die Firmennummer überall – im Büro, im Homeoffice oder mobil. Zusätzlich unterstützt die Lösung Online-Meetings, Anwesenheitsstatus und weitere Collaboration-Features.
Sys-vDC – Virtuelle Infrastruktur / Virtuelles Datacenter
Sys-vDC stellt virtuelle Server mit kontinuierlicher Datenverfügbarkeit bereit und bietet moderne Infrastruktur-Leistungen für skalierbare Unternehmens-IT.
SysSync – Team-Daten-Synchronisation
SysSync sorgt dafür, dass alle Teammitglieder auf unterschiedlichen Plattformen und Endgeräten stets denselben Datenstand haben – unabhängig vom Standort.
11.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen. die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Verantwortlichkeiten (Shared Responsibility Model)
Die SysTec und der Kunde teilen sich die Verantwortung für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der SysTec Cloud Services nach dem Prinzip des Shared Responsibility Model.
Die nachfolgende Übersicht beschreibt die grundsätzliche Aufgabenverteilung für SysTec Cloud Services (z. B. Sys-vDC sowie vergleichbare Infrastruktur-Services):
| Bereich | SysTec Cloud | Kunde |
| Physische Infrastruktur (Hardware, Internet-Access) | Ja | Nein |
| Interne Netzwerk-Infrastruktur | Ja | Nein |
| Virtualisierungsschicht / Hypervisor | Ja | Nein |
| Platform Management (z. B. VM-Konfiguration) | Ja | Nein |
| Betriebssystem-Installation und -Patching | Nein | Ja |
| Plattform-Software und Updates | Nein | Ja |
| Applikationen / Workloads | Nein | Ja |
| Dateninhalte und Compliance | Nein | Ja |
| Sicherheit der Systeme | Nein | Ja |
Sofern ausdrücklich vertraglich vereinbart (z. B. im individuellen Angebot oder im Rahmen zusätzlicher Managed Services), können einzelne Verantwortlichkeiten ganz oder teilweise durch die SysTec übernommen werden.
Unabhängig davon bleibt der Kunde grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit, die rechtliche Zulässigkeit sowie die Sicherung seiner eigenen Anwendungen, Daten, Benutzerkonten und Konfigurationen verantwortlich. Im Übrigen bleibt die Pflicht des Kunden zur Datensicherung nach Ziffer 6.5 unberührt; Haftungsansprüche richten sich nach Ziffer 8.
11.4 Kritische Cloud-Infrastruktur – Sperrung & Abschaltung
11.4.1 Betriebsrelevante Systeme
Dem Kunden ist bekannt, dass über die von SysTec bereitgestellten Cloud- und Infrastrukturleistungen geschäfts- oder produktionskritische Anwendungen betrieben werden können. SysTec übernimmt jedoch keine Garantie für eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit infolge von Zahlungsverzug.
11.4.2 Mehrstufiges Eskalationsverfahren vor Abschaltung Bei Zahlungsverzug erfolgt folgende Eskalation:
Dies gilt nicht bei erheblichen Zahlungsrückständen oder wiederholtem vertragswidrigem Verhalten.
11.4.3 Abschaltung produktionskritischer Systeme
Nach Ablauf der gesetzten Fristen ist SysTec berechtigt, auch produktionskritische Systeme vollständig außer Betrieb zu nehmen.
11.4.4 Eigenverantwortung für Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, eine eigenständige und regelmäßige Datensicherung seiner produktionskritischen Systeme vorzunehmen, sofern kein gesonderter Backup-Service mit Wiederherstellungsgarantie beauftragt wurde.
Im Falle einer berechtigten Sperrung oder Abschaltung der Leistungen infolge Zahlungsverzuges oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzungen des Kunden haftet SysTec vorbehaltlich Ziffer 8.5 nicht für hieraus resultierende Datenverluste, Produktionsausfälle oder mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Übrigen gilt Ziffer 8.
11.4.5 Haftungsbegrenzung bei Produktionsausfällen
Für Schäden aus Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden im Zusammenhang mit Cloud‑ und Managed‑Services haftet SysTec ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 8. Bei einfacher Fahrlässigkeit kommt eine Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Betracht; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und die in Ziffer 8.7 genannten Höchstbeträge begrenzt.
11.4.6 Keine Schutzpflicht für Geschäftsmodell SysTec schuldet keine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs oder Geschäftsmodells des Kunden bei Zahlungsverzug.
Die wirtschaftlichen Risiken aus einer Sperrung oder Abschaltung bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden trägt der Kunde.
Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Ziffer 8.
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der SysTec. SysTec ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
13.1 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln sowie sonstige vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche verjähren soweit gesetzlich zulässig innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
13.2 Die vorstehende Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen, in denen SysTec eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
14.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der SysTec.
Die SysTec ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4 Textform und Kommunikation
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Soweit in diesen AGB „schriftlich“ oder „Schriftform“ verlangt wird, genügt die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail, sofern nicht ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB) vorgesehen ist.
Eine Mitteilung per E-Mail gilt als zugegangen, sobald sie im elektronischen Postfach des Empfängers abrufbar ist, sofern keine automatisierte Unzustellbarkeitsmeldung eingeht. Bei postalischem Versand gilt die Mitteilung drei Werktage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, sofern nicht ein früherer oder späterer Zugang nachgewiesen wird.
14.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
14.6 Übertragung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung in Textform von SysTec auf Dritte übertragen.
SysTec ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Der Kunde wird hierüber mindestens 30 Tage im Voraus informiert.
14.7 Verzicht
Ein Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er in Textform erklärt wird.
14.8 Streitbeilegung
Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich beizulegen. Die Einleitung gerichtlicher Schritte bleibt hiervon unberührt.
14.8 Vollständigkeit
Dieser Vertrag einschließlich seiner Anlagen und individuellen Vereinbarungen enthält alle Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt frühere mündliche oder schriftliche Abreden.
14.9 AGB-Änderungsmöglichkeit mit Widerspruchsrecht
SysTec ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit hierdurch keine für den Kunden wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang der Hauptleistung, Vergütung, Laufzeit und Kündigung) berührt werden und die Änderungen zur Anpassung an nicht vorhersehbare Entwicklungen erforderlich sind (z.B. Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung, technischen Normen oder Marktgegebenheiten), die SysTec ohne Anpassung in der Durchführung des Vertrages wesentlich beeinträchtigen würden.
SysTec teilt dem Kunden die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird SysTec in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, werden die AGB in der bisherigen Fassung fortgeführt; SysTec kann den betroffenen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Stand: 01.08.2026